Relocera
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Relocera
Stand: Juli 2026
Diese AGB gelten für die geschäftliche Nutzung der SaaS-Plattform Relocera durch Unternehmer.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform Relocera zwischen David Hiebl, Relocera, Mitterfeld 14, 82327 Tutzing, Deutschland, nachfolgend „Anbieter“, und seinen Kunden. (2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, die Leistung für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zu beziehen. (3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. (4) Der bei der Buchung dargestellte Leistungsumfang und die dort ausgewiesenen Preise und Limits ergänzen diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Registrierung eines Kontos allein begründet noch kein kostenpflichtiges Abonnement. Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Plan auswählt, den Zahlungsvorgang abschließt und die Buchung bestätigt wird. Er kann auch durch eine individuelle Bestätigung des Anbieters in Textform zustande kommen. (2) Der Anbieter kann eine Buchung ablehnen, wenn begründete Anhaltspunkte für falsche Angaben, Missbrauch oder eine rechtswidrige Nutzung bestehen.
§ 3 Leistungen und Nutzungsumfang
(1) Relocera unterstützt Umzugsunternehmen bei der Erfassung, Bearbeitung und Vorbereitung von Umzugsanfragen und Umzugsakten. Zum Leistungsumfang können insbesondere ein gebrandeter Kundenrechner, ein Dashboard, manuell angelegte Aufnahmen, Inventar-, Preis- und Routenberechnungen, Notizen und Statusangaben, Dokumententwürfe, Exporte, optionale Integrationen sowie KI-gestützte Vorbereitungshilfen gehören. (2) Maßgeblich ist der Leistungsumfang des gebuchten Plans. Optionale Funktionen und als Test- oder Beta-Funktionen gekennzeichnete Leistungen können besonderen Beschränkungen unterliegen. (3) Der Anbieter darf die Software aus sachlichen Gründen weiterentwickeln und anpassen, insbesondere zur Verbesserung von Sicherheit, Bedienbarkeit und Kompatibilität. Die Hauptleistung des gebuchten Plans darf dabei nicht ohne angemessenen Ersatz entfallen. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt. Ist eine solche Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
§ 4 Berechnungen, KI und Dokumente
(1) Preis-, Volumen-, Fahrzeug- und Routenangaben sind Schätzungen auf Grundlage der eingegebenen Daten und der vom Kunden hinterlegten Einstellungen. Sie sind keine verbindlichen Angebote oder Garantien. (2) KI-Funktionen erstellen Vorschläge und Entwürfe, die unvollständig oder fehlerhaft sein können. Der Kunde muss die Ergebnisse vor ihrer Verwendung fachlich prüfen und bei Bedarf korrigieren. Relocera trifft keine automatisierten rechtsverbindlichen Entscheidungen. (3) Angebote, Arbeitsscheine und andere Dokumente sind bearbeitbare Arbeitsgrundlagen. Der Kunde bleibt für Inhalt, Preise, Steuern, Freigabe und rechtliche Eignung verantwortlich. Relocera erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. (4) Der Anbieter wird nicht Partei eines Vertrags zwischen dem Kunden und dessen Interessenten oder Auftraggebern.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter stellt Relocera im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. (2) Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen öffentlicher Netze und Ausfälle externer Dienstleister können die Nutzung vorübergehend einschränken. Geplante erhebliche Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt. (3) Support ist per E-Mail an hello@relocera.com und über die im Dashboard angebotene Supportfunktion möglich. Bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 6 Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
(1) Der Kunde muss seine Unternehmens- und Abrechnungsdaten richtig und aktuell halten, Zugangsdaten schützen und den Zugriff auf berechtigte Teammitglieder beschränken. (2) Der Kunde prüft seine Einstellungen, Preise, Inhalte, Berechnungen und Dokumente vor der geschäftlichen Verwendung. (3) Der Kunde darf nur Daten und Inhalte verarbeiten, für die eine ausreichende Rechtsgrundlage und die erforderlichen Rechte bestehen. Er ist insbesondere für die Information seiner Interessenten und Auftraggeber verantwortlich und muss im Zusammenhang mit seinen Eingabeformularen eine erreichbare Datenschutzerklärung bereitstellen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nur verarbeitet werden, wenn dies erforderlich und rechtmäßig ist. (4) Unzulässig sind insbesondere Angriffe, automatisierte Massenabfragen, die Umgehung von Schutzmaßnahmen sowie rechtswidrige Inhalte oder Verarbeitungen. (5) Bei einem Verstoß kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Aufforderung zur Abhilfe angemessen beschränken. Bei einer erheblichen Sicherheitsgefahr oder einem schweren Verstoß ist eine sofortige Beschränkung zulässig. Der Kunde wird darüber informiert, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
§ 7 Nutzungsrechte und Kundendaten
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, Relocera durch berechtigte Nutzer für eigene Geschäftszwecke zu verwenden. Rechte am Quellcode werden nicht eingeräumt. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt. (2) Rechte und Verantwortung an den vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten verbleiben beim Kunden. Er räumt dem Anbieter die Rechte ein, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind. (3) Der Anbieter darf ausschließlich anonymisierte oder zusammengefasste Nutzungsdaten für Sicherheit, Statistik und Produktverbesserung verwenden, wenn eine Zuordnung zu Personen oder einzelnen Kunden nicht mehr möglich ist.
§ 8 Optionale Integrationen
(1) Der Kunde kann Relocera freiwillig mit angebotenen externen Diensten verbinden. Er benötigt dafür ein berechtigtes Konto beim jeweiligen Dienst und erteilt durch die Aktivierung die für die gewählte Funktion erforderlichen Weisungen. (2) Für externe Dienste gelten zusätzlich deren Bedingungen und Verfügbarkeiten. Der Anbieter haftet nicht für Änderungen oder Ausfälle, die allein im Verantwortungsbereich des externen Dienstes liegen. (3) Das Trennen einer Integration oder das Löschen des Relocera-Kontos löscht nicht automatisch Daten oder Dokumente, die bereits im externen Dienst gespeichert wurden.
§ 9 Entgelte, Abrechnung und Geld-zurück-Garantie
(1) Preis, Abrechnungsintervall, steuerliche Angaben und enthaltene Leistungen werden vor der Buchung angezeigt. Wiederkehrende Entgelte werden für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus fällig. (2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe mit den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. (3) Für einzelne Funktionen können die bei der Buchung oder im Konto ausgewiesenen Kontingente gelten, insbesondere für KI-Funktionen. Kontingente werden nur übertragen, ausgezahlt oder anderweitig gutgeschrieben, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. (4) Für das erste kostenpflichtige Abonnement gilt einmalig eine 14-tägige Geld-zurück-Garantie. Verlangt der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss per E-Mail die Beendigung, erstattet der Anbieter das für dieses Abonnement gezahlte Entgelt und beendet den Vertrag. (5) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach Mahnung und angemessener Nachfrist einschränken. Gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Ein monatlicher Plan läuft jeweils einen Monat und verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn er nicht vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. (2) Ein jährlicher Plan hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich um weitere zwölf Monate, wenn er nicht vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. (3) Die Kündigung ist über die im Konto angebotene Abonnementverwaltung oder per E-Mail möglich und wirkt zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
(1) Der Kunde kann Daten während der aktiven Vertragslaufzeit mit den angebotenen Exportfunktionen ausgeben. Auf Anfrage stellt der Anbieter Auftragsdaten zusätzlich in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit, soweit dies technisch möglich und nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist. (2) Nach Ende der bezahlten Abrechnungsperiode hält der Anbieter die Kundendaten für bis zu 30 Tage gesperrt vor, damit eine Reaktivierung oder ein abschließender Export möglich ist. Danach werden sie gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. (3) Verlangt der Kunde eine sofortige Kontolöschung, entfällt die Frist nach Absatz 2 für die aktiven Systeme. Sicherungskopien werden im Rahmen der technischen Löschzyklen überschrieben. (4) Daten, die durch eine Integration bereits in einem externen Dienst gespeichert wurden, muss der Kunde dort selbst verwalten. Abrechnungs- und Nachweisdaten dürfen im gesetzlich erforderlichen Umfang länger gespeichert werden.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, aus übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Bei Datenverlust ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei angemessenen Datensicherungen des Kunden entstanden wäre. (4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, bilden diese Regelungen mit dem SaaS-Vertrag eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sie kommt elektronisch mit Annahme dieser AGB zustande. (2) Gegenstand und Zweck sind die Erfassung, Speicherung, Strukturierung, Berechnung, Bereitstellung, Übermittlung, Verwaltung, der Export und die Löschung von Daten im Rahmen der gebuchten Relocera-Funktionen. Die Verarbeitung dauert grundsätzlich für die Vertragslaufzeit zuzüglich der Löschfrist nach § 11. (3) Betroffene Personen sind insbesondere Interessenten und Auftraggeber des Kunden, deren Kontaktpersonen, Beschäftigte des Kunden sowie weitere in einer Umzugsakte genannte Personen. Verarbeitet werden können Stamm-, Kontakt-, Adress-, Termin-, Kommunikations-, Inventar-, Leistungs-, Preis-, Dokument-, Notiz-, Nutzungs- und technische Daten sowie daraus erstellte Entwürfe. (4) Der Kunde ist Verantwortlicher und bleibt für Rechtmäßigkeit, Transparenz, Datenminimierung und die Bearbeitung von Betroffenenrechten verantwortlich. Die vertragsgemäße Nutzung, Konfigurationen und Bedienhandlungen des Kunden gelten als dokumentierte Weisungen. Weisungen zu einer Übermittlung in ein Drittland müssen ausdrücklich erteilt werden, soweit sie sich nicht bereits aus der gewählten Funktion ergeben. (5) Der Anbieter verarbeitet Daten nur nach dokumentierter Weisung, soweit keine gesetzliche Pflicht etwas anderes verlangt. In diesem Fall informiert er den Kunden vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist. Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Kunden darauf hin und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen. (6) Der Anbieter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere rollenbasierte Zugriffe, Mandantentrennung, Transportverschlüsselung, geschützte Zugangsdaten, Sicherheitsprotokollierung, Datensicherungs- und Wiederherstellungsverfahren, Sicherheitsupdates sowie Verfahren zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen. (7) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Verletzungen des Schutzes von Auftragsdaten und unterstützt ihn im angemessenen Umfang bei Betroffenenrechten sowie bei Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. (8) Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die aktuelle Liste befindet sich in der Datenschutzerklärung. Über beabsichtigte neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter informiert der Anbieter grundsätzlich mindestens 14 Tage vor ihrem Einsatz in Textform. Der Kunde kann aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Finden die Parteien keine angemessene Lösung, kann der Kunde den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen. Der Anbieter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter zu einem gleichwertigen Datenschutzniveau und bleibt für deren Pflichten verantwortlich. (9) Der Anbieter stellt dem Kunden die zum Nachweis erforderlichen Informationen zur Verfügung. Prüfungen sollen zunächst durch Unterlagen erfolgen. Eine Vor-Ort-Prüfung ist bei berechtigtem Anlass oder unzureichenden Nachweisen nach angemessener Vorankündigung möglich, ohne den Betrieb oder Rechte anderer Kunden unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. (10) Nach Ende der Verarbeitung löscht oder übergibt der Anbieter die Auftragsdaten nach Wahl des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Ohne abweichende Weisung gelten die Fristen aus § 11. Sicherungskopien werden in den technischen Löschzyklen überschrieben.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende. (2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt oder von ihr unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Die andere Partei wird darüber vorab informiert, soweit dies rechtlich möglich ist.
§ 15 Ansprüche Dritter
Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten aus § 6 oder Rechte Dritter, stellt er den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und gibt ihm angemessene Gelegenheit, an der Abwehr des Anspruchs mitzuwirken.
§ 16 Höhere Gewalt
Ist eine Partei durch ein von ihr nicht zu vertretendes und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares Ereignis an der Leistung gehindert, ruhen die betroffenen Pflichten für Dauer und Umfang der Störung. Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich. Dauert die erhebliche Störung länger als 30 Tage und ist ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. (3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. (4) Neue Fassungen dieser AGB gelten für laufende Verträge nur mit Zustimmung des Kunden oder soweit eine Änderung gesetzlich zulässig ist. Die Regelung zu neuen Unterauftragsverarbeitern in § 13 bleibt unberührt. (5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.